Direkt zum Inhalt wechseln
(KUMG)

Kunst- und Museumsgesellschaft Bochum e.V.

Aktiv an der Kunst teilnehmen. Mit Gleichgesinnten Kunst betrachten und diskutieren. Als Mitglied der Kunst- und Museums­gesellschaft Bochum e.V. gestalten Sie das kulturelle Leben in der Stadt. Sie fördern das Kunstmuseum Bochum und sind so ganz nah an der Kunst und den Künstlern.
© Jens Kirchner

Kunst ist Begegnung.
Kunst schafft Identität.

  • Das machen wir

    Der Verein Kunst- Museumsgesellschaft Bochum e.V. (KUMG) versammelt Liebhaber moderner und zeitgenössischer Kunst und fördert den Gedankenaustausch über künstlerische Fragen.

  • Unterstützung

    Unser Ziel ist insbesondere die Unterstützung der Arbeit des Kunstmuseums Bochum, was wir als regionale, nationale und im weiteren Sinne auch internationale Kunstförderung begreifen.

  • Förderung

    Wir fördern Kunstprojekte und Angebote des Museums, die sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene richten. Die besondere Förderung zeitgenössischer „junger“ Kunst liegt uns am Herzen.

  • Vermittlung

    Wir unterstützen die museumspädagogischen Aktivitäten zur generationsübergreifenden Vermittlung der Kunst der Moderne und zeitgenössischer Kunst – auch durch die Intensivierung der Zusammenarbeit von Schule und Kunstmuseum.

  • Veranstaltung / Ehrenamt

    Wir veranstalten Ausstellungen, Vorträge, Lesungen, Kunstreisen und Diskussionen zum Zweck der Förderung der öffentlichen Meinungsbildung auf dem Gebiet der bildenden Kunst. Wir bieten ehrenamtliche Mithilfe in unterschiedlichen Bereichen an.

Vorteile
als Freund

(Netzwerk)
(Lesungen)
(Workshops)
(Künstler:innengespräche)
(Vorträge)
(Diskussionen)
(Dialogische Führungen)
(Atelierbesuche)
(Previews)
(Gemeinsame Reisen)

Kunstmuseen sind kein Luxus, sondern soziale Verpflichtung.

SEIT MEHR ALS 60 JAHREN

Seit mehr als 60 Jahren ist das Kunstmuseum Bochum ein Ausstellungs- und Sammlungsort, der sich der modernen und zeitgenössischen Kunst verschrieben hat. Der eigenwillige Museumsbau der bedeutenden dänischen Architekten Bo und Wohlert gibt den Klassikern der Moderne einen angemessenen Rahmen und wird für innovative Tendenzen zum Kunstlaboratorium.

Anstatt eines lebensfernen Musentempels ist das Haus am historischen Stadtpark ein öffentlicher Raum lebendiger Kommunikation über Kunst- sowie Alltagsgeschehen. Um seinen hohen Standard zu sichern und weiter auszubauen – auch in Zeiten kommunaler finanzieller Engpässe – bedarf es kreativer Partnerschaften.

Termine

mitgliederversammlung
20.11.2024

Um 18h findet die jährliche Mitgliederversammlung statt.

KUNSTMUSEUM BOCHUM

Mitglied (Freunde) werden

(Netzwerk) und Austausch mit kunstinteressierten Mitgliedern

(Dialogische Führungen) zu Dauer- und Sonderausstellungen des Kunstmuseums

(Previews) der Austellungen

(Künstler:innengespräche)

(Atelierbesuche) regionaler Kunstler:innen

(Vorträge), Lesungen, Diskussionen, Workshops

Gemeinsame (Reisen) zu (inter-)nationalen Kunstaustellungen

Junge Freunde (bis 35 Jahre) *das 1. Beitragsjahr ist frei und wird durch KUMG-Paten übernommen
30,00 EUR*
Eine Person
90,00 EUR
Paare
120,00 EUR
Unternehmen
250,00 EUR
  • Wer kann Mitglied werden?

    Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person, jedes Unternehmen (Personen- und sonstige Kapitalgesellschaften) sowie jede Stiftung und Personenvereinigung werden, die die Aufgabe des Vereins – ggf. auch durch Mitarbeit – persönlich zu fördern bereit ist und sich zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages schriftlich verpflichtet.

  • Fördernde Mitglieder

    Neben ordentlichen Mitgliedern mit Sitz und Stimme in der Mitgliederversammlung gibt es fördernde Mitglieder. Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person sowie jedes Unternehmen werden, das die Ziele und Zwecke des Vereins ideell oder materiell unterstützen will. Fördernde Mitglieder haben keinen Sitz und kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

  • Beiträge

    Ordentliche Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge zu leisten. Über die Art und Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.

  • Austritt

    Jedes Mitglied kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres seinen Austritt erklären. Der Austritt erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Vorstand, die zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedarf.